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   VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0   

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VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0 (https://dejure.org/2003,37851)
VG Weimar, Entscheidung vom 09.10.2003 - 4 E 572/0 (https://dejure.org/2003,37851)
VG Weimar, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 4 E 572/0 (https://dejure.org/2003,37851)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Besetzung der Stelle beziehungsweise des Dienstpostens des Direktors eines Amtsgerichts ; Anspruch auf Offenhaltung der Beförderungsstelle einschließlich der Nichtbesetzung des ihr zugeordneten Dienstpostens ; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0
    Dazu ist festzuhalten, dass es Sache des Dienstherrn ist, in weitgehender Ermessens- und Beurteilungsfreiheit die zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen der Richterämter zu bestimmen (vgl. z.B. BVerwG, Urteile v. 26.06.1980-2 C 8.78 - BVerwGE 60, S. 245 f., und 17.04.1986 - 2 C 28.83 -, Buchholz 232.1 § 40 Nr. 8; OVG Koblenz, B. v. 19.12.1996 a.a.O.).

    Es obliegt nicht dem einzelnen Richter, sich selbst oder (auf gleicher Stufe stehende) Kollegen zu beurteilen, sondern der Dienstherr oder der für ihn handelnde Beurteiler hat ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abzugeben, ob und inwieweit der Richter den - ebenfalls grundsätzlich vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen seines Amtes entspricht (vgl. auch BVerwGE 60, 245 und B. vom 17.03.1993, - 2 B 25.93 -, ZBR 1993, 245).

  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst im Sinne der Gewährleistung des gleichen Zugangs zu jedemöffentlichen Amt die faire und chancengleiche, Verfahrens- und beurteilungsfehlerfreie Behandlung einer Bewerbung bzw. Auswahl der in Betracht kommenden Beatmen oder Richter sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensvoraussetzungen einschließlich der Wahrung etwaiger Ar hörungs- und Beteiligungsrechte (vgl. VGH Kassel, NJW ' 985 1103, ZBR 1988, 291, DVBI. 1994, 593 und NVwZ-RR 1996, 19; ThürOVG, B. v. 29.10.2001 -2EO515/01 -, ThürVBI. 2002, 139 ff; VG Weimar, B. v. 17.12.1998 - 4 E 2593/98.We -, ThürVBI. 1999, 119, 120).

    Dabei begegnet es keinen Bedenken, wenn der Antragsgegner bei der Auswahlentscheidung davon ausgegangen ist, dass wegen der Aufgaben der Justiz- bzw. Gerichtsverwaltung eines Amtsgerichtsdirektors, der einem Amtsgericht vorsteht, welches nach der Zahl seiner Richterplanstellen die Besoldung nach der Besoldungsgruppe R 2 BBesO trägt (zum Grundsatz der "funktionsgerechten Besoldung" vgl.: HessVGH. B. v. 18.02.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103 ff; B, v, 26.11.1992 -1 TG 1792/92 -, NVwZ 1992, 282), neben den von jedem Amtsrichter (BesGr R 1 BBesO) zu erwartenden allgemeinen Fähigkeiten auch Verwaltungserfahrung und Führungsqualitäten für das Amt relevant sind (zum Kriterium "Verwaltungserfahrung" als besetzungsrelevantes Merkmal einer zu besetzenden Funktionsstelle vgl. auch: ThürOVG, B. v. 29.10.2001 a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 EO 545/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Auszug aus VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0
    Bei statusrelevanten Maßnahmen wie Ernennungen bzw. Beförderungen ist auf Grund der Ämterstabilität in der Regel ein Anordnungsgrund ohne weiteres anzuerkennen (vgl. BVerwGE 80, 127 ff.; vgl. außerdem BVerfG NJW 1990, 501; Günther NVwZ 1986, 697/703 m.w.N. und den Beschluss der beschließenden Kammer vom 19.12.1995 - 4 E 1103/95.We -, bestätigt durch ThürOVG, Beschluss vom; 7.12.1997-2 EO 112/96 -, ThürVBI. 1998, 162 f.; ThürOVG, B. v. 31.03.2003 - 2 EO 545/02 -, in Juris).

    Im Falle der Übertragung des Dienstpostens mit unmittelbar einhergehender Beförderung des Beigeladenen könnte der Bewerbung des Antragstellers in keinem Falle mehr entsprochen werden, da damit das Stellenbesetzungsverfahren endgültig beendet wäre (vgl. ThürOVG, Beschlüsse v. 05.02.1998 - 2 EO 584/96 -, DÖV 1998, 607 und vom 31.03.2003-2 EO 545/02-).

  • OVG Thüringen, 17.12.1997 - 2 EO 112/96

    Dienstliche Beurteilung; Auswahlentscheidung; Dienstherr; Beförderungsstelle;

    Auszug aus VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0
    Bei statusrelevanten Maßnahmen wie Ernennungen bzw. Beförderungen ist auf Grund der Ämterstabilität in der Regel ein Anordnungsgrund ohne weiteres anzuerkennen (vgl. BVerwGE 80, 127 ff.; vgl. außerdem BVerfG NJW 1990, 501; Günther NVwZ 1986, 697/703 m.w.N. und den Beschluss der beschließenden Kammer vom 19.12.1995 - 4 E 1103/95.We -, bestätigt durch ThürOVG, Beschluss vom; 7.12.1997-2 EO 112/96 -, ThürVBI. 1998, 162 f.; ThürOVG, B. v. 31.03.2003 - 2 EO 545/02 -, in Juris).

    Vor einer Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ist ein aktueller Leistungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten bzw. Richtern vorzunehmen (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, a.a.O. und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr. 1999, ff. 93; vgl. ferner VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 347 ff. und 350; OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 225, 226; OVG Lüneburg, OVGE 43,325,330; vgl. auch BVerwG, ThürVBI. 1994, 85).

  • OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98

    Beförderungen; Beförderungen

    Auszug aus VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0
    Vor einer Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ist ein aktueller Leistungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten bzw. Richtern vorzunehmen (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, a.a.O. und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr. 1999, ff. 93; vgl. ferner VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 347 ff. und 350; OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 225, 226; OVG Lüneburg, OVGE 43,325,330; vgl. auch BVerwG, ThürVBI. 1994, 85).

    Einwände gegen dienstliche Beurteilungen im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens sind freilich grundsätzlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sich daraus eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der Beurteilung ergibt (vgl. dazu im Einzelnen ThürOVG, B. v. 15. Dezember 1998-2 EO 319/98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

    Auszug aus VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0
    Dazu ist festzuhalten, dass es Sache des Dienstherrn ist, in weitgehender Ermessens- und Beurteilungsfreiheit die zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen der Richterämter zu bestimmen (vgl. z.B. BVerwG, Urteile v. 26.06.1980-2 C 8.78 - BVerwGE 60, S. 245 f., und 17.04.1986 - 2 C 28.83 -, Buchholz 232.1 § 40 Nr. 8; OVG Koblenz, B. v. 19.12.1996 a.a.O.).
  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht -

    Auszug aus VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0
    Dabei begegnet es keinen Bedenken, wenn der Antragsgegner bei der Auswahlentscheidung davon ausgegangen ist, dass wegen der Aufgaben der Justiz- bzw. Gerichtsverwaltung eines Amtsgerichtsdirektors, der einem Amtsgericht vorsteht, welches nach der Zahl seiner Richterplanstellen die Besoldung nach der Besoldungsgruppe R 2 BBesO trägt (zum Grundsatz der "funktionsgerechten Besoldung" vgl.: HessVGH. B. v. 18.02.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103 ff; B, v, 26.11.1992 -1 TG 1792/92 -, NVwZ 1992, 282), neben den von jedem Amtsrichter (BesGr R 1 BBesO) zu erwartenden allgemeinen Fähigkeiten auch Verwaltungserfahrung und Führungsqualitäten für das Amt relevant sind (zum Kriterium "Verwaltungserfahrung" als besetzungsrelevantes Merkmal einer zu besetzenden Funktionsstelle vgl. auch: ThürOVG, B. v. 29.10.2001 a.a.O.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0
    Die Funktionsbeschreibung des Dienstpostens bestimme objektiv die Kriterien, die der Inhaber erfüllen müsse (BVerwG, U. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 - DÖV 2001, 1044).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

    Auszug aus VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0
    Es obliegt nicht dem einzelnen Richter, sich selbst oder (auf gleicher Stufe stehende) Kollegen zu beurteilen, sondern der Dienstherr oder der für ihn handelnde Beurteiler hat ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abzugeben, ob und inwieweit der Richter den - ebenfalls grundsätzlich vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen seines Amtes entspricht (vgl. auch BVerwGE 60, 245 und B. vom 17.03.1993, - 2 B 25.93 -, ZBR 1993, 245).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1996 - 10 A 13209/95

    Regelbeurteilung; Vorbeurteilung; Beurteilungslücke; Abänderung der dienstlichen

    Auszug aus VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0
    Dienstliche Beurteilungen oder ihnen gleichwertige Beurteilungen müssen im Allgemeinen in zeitlicher Hinsicht den gesamten Zeitraum der dienstlichen Tätigkeit des Beamten/ Richters abdecken und "Beurteilungslücken", d. h., dass der Beurteilungszeitraum späterer dienstlicher Beurteilungen nicht an das Ende des Beurteilungszeitraums der vorhergehenden anschließt, sind grundsätzlich auszuschließen, außer wenn es sich um nur unwesentliche zeitliche Lücken handelt (wie sie in dem dem Beschluss der Kammer vom 17.05.1999 - 4 E 744/99.We -, zu Grunde liegenden Fall be einer Lücke von drei Monaten noch angenommen wurde, vgl. auch den Beschluss des ThürOVG vom 05.07.2000,- 2 ZEO 471/99 -, mit dem die Beschwerde gegen den Beschluss vom 17. Mai 1999 nicht zugelassen wurde; enger wohl; OVG Koblenz, U. v. 28. Juni 1996, . 10 A 13209/95 -, NVwZ-RR 1998, 122ff.), Die Anlassbeurteilung vom 27.01.2003 schließt an die dem Antragsteller für den Zeitraum iJ9.05.1996 - 08.05.1998 erteilte Regelbeurteilung an; die jedenfalls mich dem Datum fehlenden zwei Tage (wobei es sich bei dem 9./10.05.1998 um ein Wochenende handelte) fallen nicht ins Gewicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1991 - 15 A 2036/90

    Wahlanfechtungsverfahren; Notwendige Beiladung; Ratsmitglieder; Mandat aus

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

  • VGH Bayern, 11.01.1983 - 3 B 82 A.612
  • VGH Hessen, 24.05.1989 - 1 UE 1270/84

    Dienstliche Beurteilung: Beurteilungsdurchschnittswerte Mitbestimmung -

  • VG Weimar, 17.12.1998 - 4 E 2593/98

    Beurteilungsgrundlagen bei Beförderungskonkurrenz; Einstweilige Anordnung zur

  • VG Dresden, 11.12.2002 - 11 K 1364/02

    Anspruch auf Verleihung eines höheren statusrechtlichen Amtes; Entscheidung über

  • OVG Niedersachsen, 19.11.1992 - 5 M 5202/92

    Widerspruchsbescheid; Mitbewerber; Fachministerium; Auswahlentscheidung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1994 - 7 A 2883/92

    Biotopschutz; Verfassungswidrigkeit des § 62 LG NW n. F. ; Verstoß gegen

  • OVG Thüringen, 05.02.1998 - 2 EO 594/96

    Recht der Landesbeamten; Dienstpostenbesetzung; Konkurrentenstreit;

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • VG Schleswig, 05.02.1998 - 11 B 3/98
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1993 - 12 A 2290/91

    Verjährung eines Schadensersatzanspruches; Dienstherr; Soldat;

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